Der AI Omnibus ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und verschiebt zentrale Pflichten für Hochrisiko-KI auf 2027 beziehungsweise 2028. Die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzpflichten für Betreiber wurden dadurch jedoch nicht pauschal verschoben.
Dieser aktualisierte Beitrag trennt die drei häufig vermischten Themen: Hochrisiko-Fristen, Betreiberpflichten aus Artikel 50 und die begrenzte Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 für bestimmte Anbieter bereits zuvor angebotener generativer KI-Systeme.
Was ist der AI Omnibus?
Der AI Omnibus ist ein Änderungspaket zur EU-KI-Verordnung, das am 27. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Für Unternehmen besonders relevant sind die neuen Anwendungstermine: 2. Dezember 2027 für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III und 2. August 2028 für Hochrisiko-KI, die in regulierte Produkte eingebettet ist.
Artikel 50 gilt dagegen grundsätzlich seit dem 2. August 2026. Das betrifft unter anderem Hinweise bei direkten KI-Interaktionen, die Kennzeichnung von Deepfakes und bestimmte KI-Texte zu Themen öffentlichen Interesses ohne substanzielle menschliche Prüfung.
Offizielle Grundlage: EU-Kommission zum Inkrafttreten des AI Omnibus und FAQ zu Artikel 50.
Die früheren Medienfassungen bildeten den Rechtsstand vor Inkrafttreten des AI Omnibus ab und werden deshalb bis zu ihrer fachlichen Aktualisierung nicht eingebettet. Maßgeblich ist die aktualisierte Textfassung vom 4. August 2026.
Die neuen Fristen im Überblick
Für die Praxis ist nicht die technische Bezeichnung „Standalone“ entscheidend, sondern die rechtliche Einordnung des Systems. Unternehmen sollten beim Anbieter nachfragen, ob ein System unter Anhang III oder Anhang I fällt.
| Bereich | Aktueller Termin | Bedeutung für KMU |
|---|---|---|
| Artikel-50-Pflichten für Betreiber | seit 2. August 2026 | KI-Interaktion, Deepfakes und bestimmte ungeprüfte Textpublikationen prüfen |
| Übergangsfrist Artikel 50 Absatz 2 | 2. Dezember 2026 | Nur für Anbieter bestimmter generativer KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren |
| Hochrisiko-KI nach Anhang III | 2. Dezember 2027 | Zum Beispiel bestimmte KI in Beschäftigung, Bildung oder Kreditentscheidungen |
| Hochrisiko-KI in Produkten nach Anhang I | 2. August 2028 | Vor allem Hersteller und Betreiber regulierter Produkte mit eingebetteter KI |
Die Frist 2. Dezember 2026 ist keine pauschale Schonfrist für veröffentlichende Unternehmen. Betreiberpflichten aus Artikel 50 gelten grundsätzlich bereits seit 2. August 2026.
Welche Bußgelder bei Artikel-50-Verstößen möglich sind
Der AI Omnibus hat die Höchststrafe von 35 Millionen Euro nicht allgemein neu eingeführt. Dieser Betrag gehört zur höchsten Sanktionsstufe für bestimmte verbotene KI-Praktiken. Für Verstöße gegen andere Pflichten, darunter Artikel 50, nennt die Kommission bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes.
| Verstoßart | Mögliche Obergrenze | Einordnung |
|---|---|---|
| Bestimmte verbotene KI-Praktiken | 35 Mio. Euro oder 7 % | Höchste Sanktionsstufe |
| Andere Pflichten, darunter Artikel 50 | 15 Mio. Euro oder 3 % | Kann bei Transparenzverstößen relevant werden |
| Unrichtige Angaben gegenüber Behörden | 7,5 Mio. Euro oder 1 % | Eigene Sanktionskategorie |
Bei KMU müssen Größe und Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. Eine konkrete Sanktion hängt von Art, Schwere, Dauer und Umständen des Einzelfalls ab. Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung.
Kennzeichnungspflichten seit 2. August 2026
Nicht alle mit KI erstellten Inhalte müssen sichtbar gekennzeichnet werden. Betreiber müssen insbesondere bei folgenden Fällen handeln:
- Interaktive KI-Systeme: Nutzer müssen spätestens zu Beginn der ersten Interaktion klar erkennen, dass sie mit KI kommunizieren, sofern dies nicht offensichtlich ist.
- Deepfakes: Realistisch wirkende KI-Bilder, Videos oder Audios, die bestehende oder plausibel bestehende Personen, Objekte, Orte oder Ereignisse authentisch erscheinen lassen, benötigen einen klaren Hinweis beim ersten Kontakt.
- Texte zu Themen öffentlichen Interesses: Ein Label ist erforderlich, wenn der KI-generierte oder manipulierte Text ohne substanzielle menschliche Prüfung beziehungsweise redaktionelle Kontrolle veröffentlicht wird.
Substanziell geprüfte Texte unter redaktioneller Verantwortung sind von dieser Textkennzeichnung ausgenommen. Eine reine Rechtschreib- oder Grammatikprüfung genügt nicht. Bei Bildern, Audio und Video entscheidet nicht ein pauschaler KI-Anteil, sondern insbesondere der Deepfake-Charakter und die mögliche Täuschungswirkung.
Konkrete Formulierungen und wiederverwendbare Hinweise finden Sie auf der Seite KI-Transparenz bei KI-Content Partner. Die optionalen EU-Icons und Platzierungshinweise erklärt die EU-Kommission.
Prüfen Sie zuerst Inhalt und Einsatzkontext, danach Deepfake- oder Public-Interest-Kriterien und zuletzt den tatsächlichen redaktionellen Prozess. Eine Prozentregel wie „mehr als 50 % überarbeitet“ steht nicht im EU AI Act.
In 5 Schritten zur Digital-Omnibus-Compliance
Diese Checkliste fasst zusammen, was KMU jetzt tun sollten – nicht irgendwann, sondern geordnet nach Dringlichkeit. Schritt 3 ist für die meisten Betriebe die erste echte Deadline.
Alle im Unternehmen eingesetzten KI-Systeme auflisten – inklusive KI-Funktionen in Standardsoftware wie Microsoft 365 Copilot, DATEV, CRM-Tools oder HR-Plattformen. Fragen Sie sich für jedes Tool: Trifft es automatisiert Entscheidungen über Personen? Dann ist es potenziell Hochrisiko.
Prüfen Sie anhand der Anbieterinformationen, ob ein Hochrisiko-System unter Anhang III fällt oder als Bestandteil eines regulierten Produkts unter Anhang I eingebettet ist. Dokumentieren Sie außerdem, ob Ihr Unternehmen Anbieter, Betreiber, Importeur oder Händler ist.
Kontrollieren Sie jetzt direkte KI-Interaktionen, Deepfakes und ungeprüfte KI-Texte zu Themen öffentlichen Interesses. Setzen Sie Hinweise klar und wahrnehmbar am jeweiligen Inhalt; eine pauschale Kennzeichnung aller KI-unterstützten Inhalte ist nicht vorgesehen.
Halten Sie fest, welche Werkzeuge für welche Zwecke verwendet werden, welche Daten ausgeschlossen sind, wer Inhalte fachlich prüft und wer Kennzeichnungshinweise freigibt. Für rechtliche Einzelfälle sollte eine spezialisierte Fachperson hinzugezogen werden.
Drei Punkte ins System: (1) laufende Artikel-50-Prüfung seit August 2026, (2) Juni 2027 als interner Vorlauf für Anhang-III-Systeme, (3) Februar 2028 als interner Vorlauf für in Anhang-I-Produkte eingebettete Systeme. BSI-Orientierungshilfen unter bsi.bund.de kostenlos nutzen.
Der AI Omnibus ersetzt die frühere unternehmensbezogene KI-Kompetenzpflicht durch eine unverbindliche Förderung der KI-Kompetenz. Interne Einweisung, Datenschutzregeln und fachliche Freigaben bleiben für einen belastbaren Content-Prozess dennoch sinnvoll.
Häufige Fragen zum EU AI Act Digital Omnibus
Was ist der EU AI Act Digital Omnibus?
Der AI Omnibus ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Zentrale Hochrisiko-Pflichten gelten ab 2. Dezember 2027 für Systeme nach Anhang III und ab 2. August 2028 für in regulierte Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I. Artikel 50 gilt grundsätzlich seit 2. August 2026.
Welche neuen Fristen gelten für Hochrisiko-KI nach dem Digital Omnibus?
Für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gilt der 2. Dezember 2027. Für Hochrisiko-KI, die als Sicherheitskomponente oder reguliertes Produkt unter Anhang I eingebettet ist, gilt der 2. August 2028. Entscheidend sind die rechtliche Einstufung und die Rolle des Unternehmens, nicht allein die technische Bezeichnung „Standalone“ oder „integriert“.
Wann tritt die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte in Kraft?
Artikel 50 gilt grundsätzlich seit 2. August 2026. Relevant sind insbesondere direkte KI-Interaktionen, Deepfakes und ungeprüfte KI-Texte zu Themen öffentlichen Interesses. Der Hinweis muss klar und wahrnehmbar sein. Nicht jeder mit KI vorbereitete Text und nicht jedes KI-Bild benötigt automatisch ein sichtbares Label.
Welche Bußgelder drohen nach dem Digital Omnibus?
Die 35-Millionen-Euro- beziehungsweise 7-Prozent-Stufe betrifft bestimmte verbotene KI-Praktiken. Für andere Pflichten, darunter Artikel 50, sind bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes möglich. Bei KMU müssen Größe und Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.
Müssen KMU trotz Fristverschiebung jetzt handeln?
Ja, selektiv. Prüfen Sie seit 2. August 2026 direkte KI-Interaktionen, Deepfakes und bestimmte ungeprüfte Texte. Potenzielle Hochrisiko-Systeme sollten zusätzlich Anhang III oder Anhang I zugeordnet werden. Für die rechtliche Einzelfallbewertung bleibt eine spezialisierte Beratung zuständig.
Die frühere PDF-Fassung enthielt den Rechtsstand vor Inkrafttreten des AI Omnibus. Bis zur neuen Ausgabe ist ausschließlich diese Textfassung maßgeblich.
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Die EU-Kommission grenzt klar ab: Die Dezember-Übergangsfrist betrifft bestimmte Anbieterpflichten, nicht pauschal die Betreiberkennzeichnung. – Zusammenfassung der offiziellen Artikel-50-FAQ
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